FFP2-Maskenpflicht in medizinischen Einrichtungen

 

Auch bei uns: Zutritt nur mit FFP2-Maske.

Ab dem 1.10.22 gilt eine gesetzlich festgelegte FFP2-Maskenpflicht in allen medizinischen Bereichen - damit auch in Arztpraxen.

Bitte denken Sie daran, dass der Zutritt zu unserer Praxis nur mit FFP2-Maske gewährt werden kann und wir Sie im Zweifel darauf aufmerksam machen müssen.


Termine bei uns können Sie nach wie vor auch ohne Maske auf www.voegeundgarn.de, per E-Mail an mail@voegeundgarn.de oder telefonisch unter +49 211 550 449 81 vereinbaren. Möchten Sie unsere Schmerzartikel regelmäßig erhalten, melden Sie sich gerne an unter newsletter@voegeundgarn.de.

 
Bild: Synatix auf unsplash.com

 
Eva Lambertzzwei